T-Town-Supporters Trossingen 2010
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Satzung der T-Town Supporters Trossingen 2010

§ 1 Name und Sitz

Der Fanclub wird unter dem Namen "T-Town Supporters Trossingen 2010" geführt.Das Gründungsdatum ist der 10.01.2010.Der Fanclub hat seinen Sitz in 78647 Trossingen, Hegaustaße 2

§ 2 Zweck des Fanclubs

Der Fanclub und seine Mitglieder unterstützen den FC Bayern München und vertreten dieselben Grundsätze. Wir sind uns bewusst, dass wir als "Botschafter" dienen und sind deshalb politisch, kuturell und konfessionell neutral.Von Gewalt wird sich in jeder Hinsicht distanziert!

§ 3 Mitgliedschaft/Mitgliedsbeiträge

Mitglied des Fanclubs kann jede Person über 18 Jahre werden. Für Personen unter 18 Jahren ist die Einverständiserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich!Die Vorstandschaft behält sich eine Prüfung des Aufnahmeantrags vor und entscheidet endgültig über die Aufnahme in den Fanclub.                        Mit der Stellung eines Aufnahmeantrags akzeptiert der Antragsteller diese Satzung.Die jährlichen Mitgliedsbeiträge betragen:

bis zum Ende des 6. Lebensjahr              kostenlosbis zum Ende des 17. Lebensjahr            15€                                        ab dem 18. Lebensjahr        20€

und werden immer im Januar eines Jahres automatisch vom Konto des Mitglieds durch die vorliegende Einzugsermächtigung eingezogen. Eventuelle Kosten, die durch ein ungedecktes oder nicht mehr vorhandenes Konto des Mitglieds entstehen, werden mit einer Aufwandspauschale von 10,00 € berechnet. Dies gilt auch für fehlgeschlagene Lastschriften von Fanartikeln oder Eintrittskarten.Bei Eintritt bis zum 30.06. eines Jahres wird der Mitgliedsbeitrag für dieses Kalenderjahr umgehend vom Konto eingezogen. Bei einem Eintritt ab dem 01.07. wird der Mitgliedsbeitrag erstmalig im neuen Kalenderjahr fällig. Der Mitgliedsbeitrag kann bei einer Mitgliederversammlung durch eine einfache Mehrheit angepasst werden. Die Mitgliedschaft endet:- durch freiwilligen schriftlichen Austritt- mit dem Tod des Mitglieds- durch Ausschluss aus dem FanclubDer Austritt ist immer zum 30.12. jeden Jahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zulässig. Der Ausschluss aus dem Fanclub ist durch die Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrages oder durch grobes Fehlverhalten, dass dem FC Bayern München bzw. dem Fanclub schadet, möglich und wird durch einen Vorstandsbeschluss vollstreckt.

 § 4 Mitgliederversammlung

Es wird jährlich mindestens eine ordentliche Mitgliedsversammlung stattfinden.Diese wird vom Vorstand schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen und sollte Mitte des Jahres stattfinden. Die Tagesordnung kann auf Wunsch von Mitgliedern erweitert werden.Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 Fanclubmitglieder anwesend sind. Als Versammlungsleiter fungiert der Vorstand.

§ 5 Vorstandschaft

Die Vorstandschaft besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden.Die Vorstandschaft bilden:Manuel SchmelovskiJasmin SchmitzDie Vorstandschaft erfüllt folgende Aufgaben ehrenamtlich:- Vertretung des Fanclubs nach Außen- Planung von Fanclub- Aktivitäten, wie z.B. Fahrten, Feste, Feiern- Öffentlichkeitsarbeit und Informationsfluss zu den Mitgliedern - Bestellung und Verteilung von Eintrittskarten, Fanartikeln - Verwaltung der Mitglieder- Verwaltung der Fanclub- KasseDie Vorstandschaft wird immer für 2 Jahre bei der ordentlichen Mitgliederversammlung Mitte des Jahres gewählt.

§ 6 Verwaltung

Alle Fanclubangelegenheiten werden ausschließlich von der Vorstandschaft verwaltet!

§ 7 Auflösung des Fanclubs

Die Auflösung des Fanclubs kann nur durch eine einstimmige Vorstandentscheidung beschlossen werden. Über die Auflösung werden alle Fanclubmitglieder schriftlich informiert.Die Mitglieder haben nach Erhalt 4 Wochen Zeit eine neue Vorstandschaft zu wählen und somit den Fortbestand des Fanclubs zu ermöglichen. Sollte der Fanclub nicht weiter bestehen können, wird die Fanclub- Kasse an eine gemeinnützige Einrichtung gespendet!

§ 8 Konto

Folgende Bankverbindung unterhält der Fanclub:

Kontoinhaber: T-Town Supporters Trossingen 2010

IBAN: DE80642923100017231000

BIC: GENODES1TRO

Bank: Volksbank Trossingen

§ 9 Haftung des Fanclubs

Der Fanclub haftet nicht für seine Mitglieder und deren Verhalten.

§ 10 Recht am eigenen Bild

Mitglieder des Fanclubs erteilen dem Fanclub die Genehmigung, dass Fotos und Filme von gemeinsamen Veranstaltungen auf der Homepage oder bei sonstigen Berichten über den Fanclub und dessen Veranstaltungen uneingeschränkt benutzt werden dürfen. Sollte ein Mitglied dies nicht wünschen, so ist ein schriftlicher Widerspruch gegen diesen Paragraphen beim Vorstand einzulegen.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit der Gründung am 10.01.2010 in Kraft.

§ 12 Satzungsänderungen

Können nur mit der Zustimmung aller Vorstandsmitglieder durchgeführt werden. Die Änderungen werden allen Mitgliedern schriftlich (per Email) mitgeteilt.